Waffenbegleitschein
Vorübergehende
Überlassung erlaubnispflichtiger Schusswaffen im
Rahmen
des § 12 Abs. 1 Ziffer 3 b Waffengesetz
Name:
Straße:
PLZ / Ort:
überläßt an den Berechtigten im Sinne des Waffengesetzes
Name, Vorname:
Straße:
PLZ, Ort:
nachfolgende Schußwaffe:
Waffenart Hersteller Modell Waffennummer
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Waffenbesitzkarte ausgestellt auf:
Name, Vorname Straße PLZ, Ort
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eingetragen
in der Waffenbesitzkarte Nr.:
ausstellende
Behörde, Ausstellungsdatum:
zum Zwecke der sicheren Verwahrung oder der Beförderung
zur sicheren
Verwahrung
zum sportlichen Übungsschießen *in am
zur Teilnahme am Wettkampf * in am
* Der Transport von Waffen und Munition in o.g. Fällen muß so genau wie möglich definiert werden. Uhrzeiten und Wegstrecken sind ,soweit möglich, auf diesem Begleitschein, aufzuführen.
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Wir / Ich beauftrage(n) das o.g. Mitglied bzw. den Berechtigten, die Waffe zum o.g. Bedürfnis umfassten Zwecke zu transportieren. Die Waffe ist ungeladen und nicht zugriffsbereit im Fahrzeug zu transportieren. Die Munition ist getrennt von der Waffe zu verwahren. Waffe und Munition dürfen nicht an Dritte überlassen werden. Der Empfänger der Waffe erhält eine Kopie der Waffenbesitzkarte und ist auf § 12 Abs. 1 Ziffer 3 b und Ziffer 5, sowie Abs. 2 Ziffer 1 WaffG hingewiesen worden.
Ort Datum Unterschrift