Waffenüberlassungsschein für max. 1 Monat

 

 

Vorübergehende Überlassung erlaubnispflichtiger Schusswaffen im

Rahmen des § 12 Abs. 1 Ziffer 1 a oder b  Waffengesetz

 

 

Der Verein / Waffenbesitzkarteninhaber

 

Name:

 

Straße:

 

PLZ / Ort:

 

 

überläßt an einen Berechtigten einer schießsportlichen Vereinigung

bzw. an einen berechtigten Beauftragten

 

Name, Vorname:

 

Straße:

 

PLZ, Ort:

 

 

nachfolgende Schußwaffen:

 

aus der WBK des Überlassers  Nr.:

ausstellende Behörde

Hersteller oder Modell

Herstellungsnummer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

für einen vom Bedürfnis umfassten Zweck bzw. im Zusammenhang damit, vorübergehend , auch zum Zweck der Beförderung oder der sicheren Verwahrung , vom _____________  bis zum _______________  ( nicht länger als einen Monat), oben aufgeführte Schußwaffen.

 

 

Waffe und Munition dürfen nicht an Dritte überlassen werden. Der Empfänger der Waffe(n) erhält eine Kopie der Waffenbesitzkarte und ist auf § 12 Abs. 1  Ziffer 1a und b , Ziffer 5 Abs. 2 Ziffer 1 und § 36 WaffG hingewiesen worden.

 

 

Ort                                         Datum                                   Unterschrift