Corona-VO BW, hier erstes Update mit Erleichterungen für 2Gplus

Liebe Vereinsmitglieder und Freunde des SV Sersheim,

die Corona-Lage bleibt dynamisch, daher jetzt schon das erste Update:

Die Landesregierung hat die 2G-plus-Regelung noch einmal präzisiert und sich auf folgende Punkte verständigt:
Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen.

Gleiches gilt für
– Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind,
– Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt

Gruß

Marcus Zachar, Vorstand des SV Sersheim 1923 e. V.