Geänderte Corona-VO in BW, hier:
Auswirkungen auf den Schießbetrieb des SV Sersheim

Liebe Mitglieder/innen und Freunde des Schützenverein Sersheim,

die Landesregierung hat die Corona-Regeln nochmals verschärft. Folgende Punkte sind daher ab sofort einzuhalten:

1.Im Gastraum und auf den Schießbahnen gilt die 2G-plus-Regel.
Das bedeutet, dass nun auch geimpfte Personen einen tagesaktuellen Antigen- oder PCR-Testnachweis (48h gültig) vorlegen müssen. Ausgenommen sind Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben oder als genesen gelten.

2. Der Antigen-Test darf auch vor Ort unter Aufsicht des Veranstalters/Betreibers durchgeführt werden.
Das bedeutet, dass Vorstandsmitglieder, Thekendienst (Gastronomie) und Standaufsicht (Sport) die Durchführung des Antigen-Test vor Ort überwachen und anschließend bestätigen können. Dieser Test gilt allerdings nur für den Schießbetrieb und kann nicht auf andere Orte übertragen werden. Bitte bringt hierzu ein eigenes Antigen-Test-Kit und das ausgefüllte Formular (klick hier) mit, damit der/die Verantwortliche nur noch unterschreiben muss.

3. Ausnahmen von der Testpflicht:
Schüler/innen bis einschließlich 17 Jahre. Da diese regelmäßig drei Mal pro Woche in der Schule getestet werden, reicht hier die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule aus. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis und Antigen-Test notwendig). Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (Antigen-Test notwendig). Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (Antigen-Test notwendig), gilt nur noch bis 10. Dezember 2021).

4. Für die Jugendarbeit gilt:
Der kurzfristige Aufenthalt im Innenbereich, um Kinder in die Obhut der Trainerinnen und Trainer oder Übungsleiterinnen und Übungsleiter zu übergeben oder von diesen wieder abzuholen, ist nicht-immunisierten Personen auch ohne Testnachweis gestattet.

Aufgrund der dynamischen Lage müssen wir die Corona-VO ständig überprüfen und teilweise auf unseren Schießbetrieb herunterbrechen. Das gilt auch für die neuen Regelungen bei uns. Solltet Ihr abweichende Bestimmungen gefunden haben, dann teilt uns das bitte unter info@svsersheim.de mit.

Gruß

Marcus Zachar, Vorstand des SV Sersheim 1923 e. V.